Erstgespräch
Bei unserem ersten Treffen geht es vor allem darum ein Gefühl zu bekommen, ob wir uns eine Zusammenarbeit gut vorstellen können und ob ein Gefühl der Sympathie vorherrscht. Das Erstgespräch soll Ihnen außerdem die Möglichkeit geben einen Einblick in meine Arbeitsweise zu bekommen. Für mich ist es wichtig, mir beim Erstgespräch einen Überblick über das Problem und dessen Auswirkungen auf die Beteiligten zu verschaffen.
Ich nehme mir für unser Kennenlernen ausreichend Zeit, weshalb das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
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Bedingungen
Eine Einheit dauert 50 min. und kostet 110 Euro.
Bei Bedarf ist ein Sozialtarif nach Absprache möglich.
Eine teilweise Rückvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung möglich (Höhe je nach Versicherung zwischen 28 und 40 Euro).
Das Erstgespräch ist bar im Anschluss zu bezahlen. Bei fortlaufenden Therapien bitte ich um Überweisung nach Erhalt einer Rechnung.
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Verschwiegenheit
Als PsychotherapeutIn unterliege ich einer gesetzlich verankerten und absoluten Verschwiegenheitspflicht während und auch nach einer Therapie. Das bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen vertrauensvoll zu besprechen.
Absageregelung
Für eine konstruktive Zusammenarbeit ist die beidseitige Einhaltung von Terminen wesentlich.
Sollten Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen bis spätestens 48 Stunden davor abzusagen.
Erfolgt eine Absage nicht oder verspätet, muss ich das gesamte Honorar in Rechnung stellen.